Las partidas típicamente reembolsables son los gastos de combustible, peajes, alquiler de vehículos, reparaciones, hoteles, teléfono y ferias, siempre que se generen en el marco de un viaje de negocios o de una actividad empresarial en el extranjero. Es requisito que los gastos se hayan utilizado para la propia empresa y que se disponga de facturas en regla con el IVA indicado por separado.
Actualizado: marzo de 2013
Más sobre el tema en el artículo Aktuelle Praxishilfe: Erstattung ausländischer Umsatzsteuer (Vorsteuervergütungsverfahren).
Preguntas relacionadas
Was ist das Vorsteuervergütungsverfahren?
Das Vorsteuervergütungsverfahren ermöglicht es Unternehmern, sich im Ausland gezahlte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstatten zu lassen. Es greift typischerweise dann, wenn im Ausland keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt wurden und somit kein regulärer Vorsteuerabzug im dortigen Besteuerungsverfahren möglich ist. Anträge werden je nach Land über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder direkt im Ausland gestellt.
Welche Grundvoraussetzungen gelten für die Erstattung ausländischer Vorsteuer?
Der Antragsteller muss Unternehmer sein und darf im Erstattungsstaat keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt haben (mit Ausnahme bestimmter Reverse-Charge-Fälle). Die ausländische Umsatzsteuer muss in einer ordnungsgemäßen Rechnung ausgewiesen sein, und es gelten Mindestbeträge sowie Antragsfristen, die je nach Land variieren. Innerhalb der EU erfolgt die Antragstellung elektronisch über das Portal des BZSt.
Welche Fristen sind beim Vorsteuervergütungsverfahren zu beachten?
Für Erstattungsanträge innerhalb der EU gilt grundsätzlich eine Antragsfrist bis zum 30. September des Folgejahres. Für Drittstaaten sind die Fristen unterschiedlich und liegen häufig bereits zum 30. Juni des Folgejahres. Die Fristen sind Ausschlussfristen, ein verspäteter Antrag führt zum endgültigen Verlust des Erstattungsanspruchs.