Pregunta

¿El importe máximo de 1.250 € por despacho doméstico se concede por persona o por inmueble?

Según las sentencias del BFH de 15.12.2016 (VI R 53/12 y VI R 86/13), el importe máximo de 1.250 € se aplica por persona. Si varios contribuyentes (p. ej., cónyuges) utilizan conjuntamente un despacho, cada uno puede deducir el importe máximo íntegro. Con ello, el BFH ha modificado su jurisprudencia anterior, basada en el inmueble, a favor de los contribuyentes.

Actualizado: marzo de 2017

Más sobre el tema en el artículo Aktuell: Erstaunliche Entscheidung des BFH zum häuslichen Arbeitszimmer zugunsten der Steuerpflichtigen!.

Preguntas relacionadas

  • Wie werden die Kosten eines gemeinsam genutzten Arbeitszimmers bei Ehegatten aufgeteilt?

    Bei hälftigem Miteigentum sind die Aufwendungen für das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer grundsätzlich jedem Ehegatten zur Hälfte zuzurechnen. Jeder Ehegatte kann seinen Anteil bis zum Höchstbetrag von 1.250 € abziehen, sofern bei ihm die persönlichen Abzugsvoraussetzungen erfüllt sind.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Voraussetzungen muss jeder Steuerpflichtige für den Abzug erfüllen?

    Jedem Nutzer muss im Arbeitszimmer ein eigener Arbeitsplatz in dem für seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit konkret erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Zudem muss feststehen, dass dort tatsächlich eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird und der Umfang dieser Tätigkeit das Vorhalten eines Arbeitszimmers glaubhaft erscheinen lässt.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Rechtsgrundlage regelt den Abzug des häuslichen Arbeitszimmers?

    Maßgeblich ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG. Danach sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis 1.250 € jährlich abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der BFH legt die Vorschrift nun personenbezogen aus.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Was bedeutet die geänderte BFH-Rechtsprechung praktisch für Ehepaare im Homeoffice?

    Ehepaare, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, können statt bisher insgesamt 1.250 € nun bis zu 2.500 € jährlich steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass jeder Ehegatte die Abzugsvoraussetzungen für sich erfüllt, also einen eigenen Arbeitsplatz im Zimmer hat und dort tatsächlich in entsprechendem Umfang arbeitet.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas