Pregunta

¿Por qué los autónomos deberían constituir reservas para reclamaciones adicionales de cotizaciones?

Dado que la fijación definitiva de las cotizaciones solo se realiza tras disponer del Einkommensteuerbescheid (resolución del impuesto sobre la renta), las reclamaciones adicionales suelen vencer entre uno y dos años después del cierre del ejercicio de cotización. Si los beneficios aumentan, pueden generarse pagos complementarios considerables. Para evitar problemas de liquidez, conviene constituir reservas suficientes con antelación y no destinarlas a otros fines.

Actualizado: febrero de 2018

Más sobre el tema en el artículo Änderung der Beitragsberechnung zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Preguntas relacionadas

  • Wer ist von der neuen Beitragsberechnung zur freiwilligen GKV ab 2018 betroffen?

    Betroffen sind Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und deren Beiträge sich nach einem Gewinn unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze richten. Nicht betroffen sind privat Krankenversicherte, Selbstständige, die bereits Höchstbeiträge zahlen, sowie familienversicherte Selbstständige mit geringen Einnahmen.

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  • Wie werden die Beiträge zur freiwilligen GKV für Selbstständige ab 2018 berechnet?

    Die Beiträge werden zunächst nur vorläufig auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids festgesetzt. Sobald der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Beitragsjahr vorliegt, erfolgt eine endgültige Festsetzung anhand des tatsächlichen Gewinns. Daraus können sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen resultieren.

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  • Welche Nachweispflicht besteht gegenüber der Krankenkasse?

    Selbstständige müssen der Krankenkasse den Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr innerhalb von drei Jahren nach Ablauf dieses Jahres vorlegen. Für 2018 ist der Nachweis also bis Ende 2021 zu erbringen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, werden die Beiträge nach der Beitragsbemessungsgrenze (2018: 53.100 EUR) bemessen.

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  • Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung 2018?

    Der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2018 monatlich 377,85 EUR ohne Krankengeldanspruch und Zusatzbeitrag. Dieser Mindestbeitrag wird auch bei sehr geringem Einkommen erhoben und kann nur in Härtefällen reduziert werden.

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