Las características típicas son la referencia a una supuesta devolución de impuestos, la solicitud de cumplimentar un formulario enlazado y la petición de datos bancarios o de tarjetas de crédito. Dado que la BZSt nunca solicita este tipo de información por correo electrónico, en estos casos se trata de intentos de fraude.
Actualizado: enero de 2017
Más sobre el tema en el artículo Achtung: gefälschte e-mails mit Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ im Umlauf!.
Preguntas relacionadas
Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Steuererstattungen per E-Mail?
Nein. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versendet keine Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen per E-Mail. Auch Kontoverbindungen werden niemals auf diesem Weg abgefragt. Entsprechende E-Mails sind Phishing-Versuche.
Wie sollte man bei einer verdächtigen E-Mail des angeblichen BZSt reagieren?
Empfänger sollten weder auf Links klicken noch persönliche Daten oder Kontoinformationen eingeben. Die E-Mail sollte ungeöffnet gelöscht oder zur Prüfung an das BZSt weitergeleitet werden. Eine Antwort auf den Absender ist zu vermeiden.
Über welchen Weg fordert das Finanzamt tatsächlich Daten oder Erstattungen an?
Die Finanzverwaltung kommuniziert verbindliche Informationen wie Steuerbescheide oder Erstattungen in der Regel per Post oder über das ELSTER-Portal. Sensible Daten wie Bankverbindungen werden niemals per unverschlüsselter E-Mail abgefragt.