Empfänger sollten weder auf Links klicken noch persönliche Daten oder Kontoinformationen eingeben. Die E-Mail sollte ungeöffnet gelöscht oder zur Prüfung an das BZSt weitergeleitet werden. Eine Antwort auf den Absender ist zu vermeiden.
Stand: Januar 2017
Mehr dazu im Beitrag Achtung: gefälschte e-mails mit Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ im Umlauf!.
Verwandte Fragen
Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Steuererstattungen per E-Mail?
Nein. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versendet keine Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen per E-Mail. Auch Kontoverbindungen werden niemals auf diesem Weg abgefragt. Entsprechende E-Mails sind Phishing-Versuche.
Wie erkennt man Phishing-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern?
Typische Merkmale sind ein Hinweis auf eine angebliche Steuerrückerstattung, die Aufforderung zum Ausfüllen eines verlinkten Formulars sowie die Abfrage von Konto- oder Kreditkartendaten. Da das BZSt solche Informationen niemals per E-Mail anfordert, handelt es sich in diesen Fällen um Betrugsversuche.
Über welchen Weg fordert das Finanzamt tatsächlich Daten oder Erstattungen an?
Die Finanzverwaltung kommuniziert verbindliche Informationen wie Steuerbescheide oder Erstattungen in der Regel per Post oder über das ELSTER-Portal. Sensible Daten wie Bankverbindungen werden niemals per unverschlüsselter E-Mail abgefragt.