Frage

Wie sollte man bei einer verdächtigen E-Mail des angeblichen BZSt reagieren?

Empfänger sollten weder auf Links klicken noch persönliche Daten oder Kontoinformationen eingeben. Die E-Mail sollte ungeöffnet gelöscht oder zur Prüfung an das BZSt weitergeleitet werden. Eine Antwort auf den Absender ist zu vermeiden.

Stand: Januar 2017

Mehr dazu im Beitrag Achtung: gefälschte e-mails mit Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ im Umlauf!.

Verwandte Fragen

  • Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Steuererstattungen per E-Mail?

    Nein. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versendet keine Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen per E-Mail. Auch Kontoverbindungen werden niemals auf diesem Weg abgefragt. Entsprechende E-Mails sind Phishing-Versuche.

    Permalink zur Frage

  • Wie erkennt man Phishing-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern?

    Typische Merkmale sind ein Hinweis auf eine angebliche Steuerrückerstattung, die Aufforderung zum Ausfüllen eines verlinkten Formulars sowie die Abfrage von Konto- oder Kreditkartendaten. Da das BZSt solche Informationen niemals per E-Mail anfordert, handelt es sich in diesen Fällen um Betrugsversuche.

    Permalink zur Frage

  • Über welchen Weg fordert das Finanzamt tatsächlich Daten oder Erstattungen an?

    Die Finanzverwaltung kommuniziert verbindliche Informationen wie Steuerbescheide oder Erstattungen in der Regel per Post oder über das ELSTER-Portal. Sensible Daten wie Bankverbindungen werden niemals per unverschlüsselter E-Mail abgefragt.

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht