No, los poderes de disposición sobre cuentas individuales son irrelevantes para la valoración a efectos del impuesto sobre donaciones. El mero poder sobre la cuenta del cónyuge no fundamenta una cotitularidad económica del patrimonio.
Actualizado: septiembre de 2016
Más sobre el tema en el artículo Achtung bei Vermögensübertragung von (Einzel)Konten bei Ehegatten: BFH bestätigt Schenkungsteuerpflicht.
Preguntas relacionadas
Ist die Übertragung von einem Einzelkonto auf den Ehegatten schenkungsteuerpflichtig?
Ja, nach dem BFH-Urteil vom 29.06.2016 (II R 41/14) stellt die Übertragung von Vermögen vom Einzelkonto oder Einzeldepot eines Ehegatten auf den anderen Ehegatten grundsätzlich eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schenkungsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Ehegatten das Vermögen wirtschaftlich als gemeinsam betrachten.
Wer trägt die Beweislast, dass keine Schenkung zwischen Ehegatten vorliegt?
Die Beweislast trägt der beschenkte Ehegatte, also derjenige, auf dessen Konto das Vermögen übertragen wurde. Er muss nachweisen, dass ihm das Guthaben im Innenverhältnis bereits vor der Übertragung ganz oder teilweise zuzurechnen war. Gelingt dieser Nachweis nicht, gilt die gesamte Übertragung als Schenkung.
Gilt die Schenkungsteuerpflicht auch bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten?
Nein, das BFH-Urteil betrifft ausschließlich Einzelkonten und Einzeldepots. Gemeinschaftskonten der Ehegatten sind von dieser Rechtsprechung nicht erfasst und werden schenkungsteuerlich anders beurteilt.
Wie kann ein Ehegatte nachweisen, dass ihm bereits vor der Übertragung Teile des Vermögens zustanden?
Der beschenkte Ehegatte muss durch Belege und nachvollziehbare Umstände darlegen, dass das Guthaben im Innenverhältnis ganz oder teilweise ihm zuzurechnen war, etwa durch Herkunftsnachweise eigener Einzahlungen oder klare Vereinbarungen. Ohne solche Nachweise unterstellt das Finanzamt eine vollständige freigebige Zuwendung.