Pregunta

¿La transferencia desde una cuenta individual al cónyuge está sujeta al impuesto sobre donaciones?

Sí, según la sentencia del BFH de 29.06.2016 (II R 41/14), la transferencia de patrimonio desde la cuenta o el depósito individual de un cónyuge al otro cónyuge constituye, en principio, una donación gratuita y está sujeta al impuesto sobre donaciones. Esto también se aplica cuando los cónyuges consideran el patrimonio como común desde el punto de vista económico.

Actualizado: septiembre de 2016

Más sobre el tema en el artículo Achtung bei Vermögensübertragung von (Einzel)Konten bei Ehegatten: BFH bestätigt Schenkungsteuerpflicht.

Preguntas relacionadas

  • Wer trägt die Beweislast, dass keine Schenkung zwischen Ehegatten vorliegt?

    Die Beweislast trägt der beschenkte Ehegatte, also derjenige, auf dessen Konto das Vermögen übertragen wurde. Er muss nachweisen, dass ihm das Guthaben im Innenverhältnis bereits vor der Übertragung ganz oder teilweise zuzurechnen war. Gelingt dieser Nachweis nicht, gilt die gesamte Übertragung als Schenkung.

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  • Gilt die Schenkungsteuerpflicht auch bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten?

    Nein, das BFH-Urteil betrifft ausschließlich Einzelkonten und Einzeldepots. Gemeinschaftskonten der Ehegatten sind von dieser Rechtsprechung nicht erfasst und werden schenkungsteuerlich anders beurteilt.

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  • Spielt eine Kontovollmacht für die schenkungsteuerliche Beurteilung eines Einzelkontos eine Rolle?

    Nein, Kontovollmachten für Einzelkonten sind für die schenkungsteuerliche Beurteilung irrelevant. Allein die Vollmacht über das Konto des Ehegatten begründet keine wirtschaftliche Mitberechtigung am Vermögen.

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  • Wie kann ein Ehegatte nachweisen, dass ihm bereits vor der Übertragung Teile des Vermögens zustanden?

    Der beschenkte Ehegatte muss durch Belege und nachvollziehbare Umstände darlegen, dass das Guthaben im Innenverhältnis ganz oder teilweise ihm zuzurechnen war, etwa durch Herkunftsnachweise eigener Einzahlungen oder klare Vereinbarungen. Ohne solche Nachweise unterstellt das Finanzamt eine vollständige freigebige Zuwendung.

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