Si el legislador no logra aprobar antes del 31.12.2018 una nueva regulación conforme a la Constitución, la norma de reducción de pérdidas del § 8c Abs. 1 KStG será nula en su totalidad desde el inicio, es decir, con efecto retroactivo desde 2008. En ese caso, las reducciones de pérdidas quedarían sin efecto.
Actualizado: junio de 2017
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Was regelt § 8c Abs. 1 KStG zur Mantelkaufregelung?
Nach § 8c Abs. 1 KStG gehen bei Kapitalgesellschaften Verlustvorträge anteilig unter, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% und bis zu 50% der Anteile auf einen neuen Erwerber übertragen werden. Bei Übertragung von mehr als 50% gehen die Verluste vollständig unter. Die Regelung sollte ursprünglich Missbrauch durch den Kauf von GmbHs zur reinen Verlustnutzung verhindern.
Warum hat das Bundesverfassungsgericht die Verlustkürzung nach § 8c KStG für verfassungswidrig erklärt?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die pauschale Kürzung von Verlustvorträgen bei einem Anteilseignerwechsel zwischen mehr als 25% und bis zu 50% nicht ohne Differenzierung gelten darf. Die Norm verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie auch Fälle erfasst, in denen kein Missbrauch vorliegt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 31.12.2018 eine Neuregelung zu schaffen, andernfalls ist die Vorschrift rückwirkend nichtig.
Welcher Zeitraum ist von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 8c KStG betroffen?
Die Entscheidung betrifft Verlustkürzungen aufgrund eines Gesellschafterwechsels in den Jahren 2008 bis 2015. Für Zeiträume ab 2016 ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Neuregelung ebenfalls greift, da der Gesetzgeber die Rechtslage zwischenzeitlich modifiziert hat.
Was sollten betroffene GmbHs tun, um von der Verfassungswidrigkeit zu profitieren?
Betroffene GmbHs sollten prüfen lassen, ob die Steuerbescheide für die Jahre 2008 bis 2015, in denen Verluste wegen Anteilseignerwechsels gekürzt wurden, noch nicht bestandskräftig sind. Gegen offene Bescheide sollte Einspruch eingelegt werden, beziehungsweise bestehende Einsprüche sollten weiter offen gehalten werden, um von einer Neuregelung profitieren zu können.