Se requiere una factura del servicio de cuidado prestado y un justificante bancario que acredite el pago en la cuenta del prestador del servicio. Estos requisitos formales pretenden prevenir abusos y el trabajo no declarado. Otros justificantes, como recibos de pago en efectivo, no son suficientes.
Actualizado: junio de 2015
Más sobre el tema en el artículo Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto.
Preguntas relacionadas
Können Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung steuerlich abgesetzt werden?
Nein, Kinderbetreuungskosten sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Zahlung unbar auf das Konto der Betreuungsperson erfolgt. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, auch wenn sie durch Quittungen oder Zeugen belegt werden können. Der BFH hat dies mit Urteil vom 18.12.2014 (III R 63/13) bestätigt.
Gilt das Erfordernis der Überweisung auch bei einer Minijobberin als Kinderbetreuerin?
Ja, das Gesetz unterscheidet beim Nachweis von Kinderbetreuungskosten nicht danach, ob die Leistung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses oder auf anderer Basis erbracht wird. Auch bei einem Minijob muss die Vergütung auf das Konto der Betreuungsperson überwiesen werden, damit der Abzug möglich ist.
Welche gesetzliche Grundlage regelt den Abzug von Kinderbetreuungskosten ab 2012?
Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ist § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG einschlägig; davor galt § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG. Beide Vorschriften setzen für den Abzug voraus, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt.
In welcher Höhe können Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden?
Berücksichtigt werden zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes. Im entschiedenen Fall ergaben sich aus jährlichen Aufwendungen von 3.600 € abzugsfähige 2.400 € – diese wurden jedoch wegen der Barzahlung nicht anerkannt.