Pregunta

¿Es necesario obtener un dictamen pericial para cuantificar los costes de reforma derivados de la discapacidad?

No, según el criterio del FG Baden-Württemberg no se requiere un dictamen pericial para distribuir los costes entre la parte relacionada con la discapacidad y otras partes. La división de una medida constructiva unitaria en partidas individuales de gasto se consideró inviable.

Actualizado: mayo de 2015

Más sobre el tema en el artículo Abzug der Kosten für den behindertengerechten Umbau der Dusche als außergewöhnliche Belastung möglich.

Preguntas relacionadas

  • Sind Kosten für den behindertengerechten Umbau einer Dusche als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

    Ja, Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer häuslichen Duschkabine können in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat dies mit rechtskräftigem Urteil vom 19. März 2014 (Az. 1 K 3301/12) bestätigt. Voraussetzung ist eine behinderungsbedingte Notwendigkeit der Maßnahme.

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  • Können auch Folgekosten wie Fliesen, Tür und Armaturen beim behindertengerechten Umbau steuerlich abgesetzt werden?

    Ja, abziehbar sind auch notwendige Folgekosten für Material, das durch den Umbau beschädigt wurde oder an die neuen Gegebenheiten angepasst werden muss. Dazu zählen etwa Wandfliesen, Türen und Armaturen, die durch den Ausbau der alten Duschwanne in Mitleidenschaft gezogen wurden. Eine Aufspaltung in einzelne Aufwandposten ist nicht erforderlich.

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  • Ist eine Pflegestufe Voraussetzung für den Abzug von Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung?

    Nein, das Vorliegen einer Pflegestufe ist keine zwingende Voraussetzung für den steuerlichen Abzug. Auch wenn die Pflegekasse die Übernahme der Kosten ablehnt, können behindertengerechte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sie krankheits- bzw. behinderungsbedingt erforderlich sind.

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  • Welche baulichen Maßnahmen gelten als behindertengerechter Umbau einer Dusche?

    Typische Maßnahmen sind die bodengleiche Begehbarkeit der Dusche, die Befahrbarkeit mit einem Rollstuhl sowie die Anpassung von Armaturen und Türen. Im entschiedenen Fall wurden bei einer an Multipler Sklerose erkrankten Person Umbaukosten von rund 5.736 Euro vollständig als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

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