La Mini-One-Stop-Shop (MOSS) es un régimen de simplificación que permite a los empresarios declarar y liquidar de forma centralizada, a través de la Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), el IVA adeudado en otros Estados miembros de la UE. De este modo se evita la obligación de registrarse a efectos de IVA en cada Estado miembro y presentar allí las correspondientes declaraciones periódicas. La totalidad del IVA se transfiere de forma agrupada a la BZSt.
Actualizado: noviembre de 2014
Más sobre el tema en el artículo Ab 01.01.2015 gilt neuer Leistungsort für Online-Anbieter: Registrierung für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ab dem 01.10.2014 möglich..
Preguntas relacionadas
Wo werden ab 01.01.2015 elektronische Dienstleistungen an EU-Privatkunden besteuert?
Seit dem 01.01.2015 gilt für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in der EU das Empfängerortprinzip. Die Leistungen unterliegen damit der Umsatzsteuer im Wohnsitzstaat des Kunden. Der Anbieter muss also die jeweils dort gültigen Umsatzsteuersätze anwenden.
Welche Leistungen fallen unter das MOSS-Verfahren?
Unter das MOSS-Verfahren fallen Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Typische Beispiele sind Online-Texte, Bildmaterial, Apps, Datenbanken und Online-Software. Voraussetzung ist, dass die Leistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU an Nichtunternehmer erbracht werden.
Ab wann und wo kann man sich für das MOSS-Verfahren registrieren?
Die Registrierung für das MOSS-Verfahren ist bereits seit dem 01.10.2014 möglich, damit zum Start der Neuregelung am 01.01.2015 ordnungsgemäß teilgenommen werden kann. Zuständig in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das ein Online-Portal für die Anmeldung bereitstellt.
In welchem Turnus müssen MOSS-Meldungen abgegeben werden?
Die Umsatzsteuererklärungen im Rahmen des MOSS-Verfahrens sind vierteljährlich über das Online-Portal des BZSt zu übermitteln. Über dieses Portal können zudem Erklärungen berichtigt, Registrierungsdaten geändert und bei Bedarf eine Abmeldung vom Verfahren vorgenommen werden.