Pregunta

¿Con qué periodicidad deben presentarse las declaraciones MOSS?

Las declaraciones del IVA en el marco del procedimiento MOSS deben presentarse trimestralmente a través del portal en línea del BZSt. A través de dicho portal también se pueden rectificar declaraciones, modificar datos de registro y, en caso necesario, darse de baja del procedimiento.

Actualizado: noviembre de 2014

Más sobre el tema en el artículo Ab 01.01.2015 gilt neuer Leistungsort für Online-Anbieter: Registrierung für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ab dem 01.10.2014 möglich..

Preguntas relacionadas

  • Wo werden ab 01.01.2015 elektronische Dienstleistungen an EU-Privatkunden besteuert?

    Seit dem 01.01.2015 gilt für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in der EU das Empfängerortprinzip. Die Leistungen unterliegen damit der Umsatzsteuer im Wohnsitzstaat des Kunden. Der Anbieter muss also die jeweils dort gültigen Umsatzsteuersätze anwenden.

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  • Welche Leistungen fallen unter das MOSS-Verfahren?

    Unter das MOSS-Verfahren fallen Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Typische Beispiele sind Online-Texte, Bildmaterial, Apps, Datenbanken und Online-Software. Voraussetzung ist, dass die Leistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU an Nichtunternehmer erbracht werden.

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  • Was ist der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) und welchen Vorteil bietet er?

    Der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ist eine Vereinfachungsregelung, mit der Unternehmer die in anderen EU-Staaten geschuldete Umsatzsteuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklären und abführen können. Dadurch entfällt die Pflicht, sich in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren und dort Voranmeldungen abzugeben. Die gesamte Umsatzsteuer wird gebündelt an das BZSt überwiesen.

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  • Ab wann und wo kann man sich für das MOSS-Verfahren registrieren?

    Die Registrierung für das MOSS-Verfahren ist bereits seit dem 01.10.2014 möglich, damit zum Start der Neuregelung am 01.01.2015 ordnungsgemäß teilgenommen werden kann. Zuständig in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das ein Online-Portal für die Anmeldung bereitstellt.

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