La afectación se documenta habitualmente mediante la presentación en plazo de la declaración del impuesto sobre el valor añadido ante el Finanzamt (administración tributaria), haciendo valer la deducción del IVA soportado por la instalación fotovoltaica. Para instalaciones puestas en servicio en 2015, la declaración de IVA de 2015 debe presentarse, por tanto, a más tardar el 31/05/2016.
Actualizado: mayo de 2016
Más sobre el tema en el artículo Photovoltaikanlagen: Achtung, Frist beachten, wenn Anlage in 2015 errichtet wurde! Zuordnung zum Unternehmensvermögen muss bis zum 31.05.2016 erfolgen!.
Preguntas relacionadas
Bis wann muss eine 2015 errichtete Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden?
Die Zuordnung einer im Jahr 2015 errichteten Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen muss spätestens bis zum 31.05.2016 erfolgen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da andernfalls der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten verloren geht.
Warum ist die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen wichtig?
Nur durch die rechtzeitige Zuordnung zum Unternehmensvermögen kann der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- und Errichtungskosten der Photovoltaikanlage beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ohne diese Zuordnung entfällt die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet zu bekommen.
Was passiert, wenn die Zuordnungsfrist zum 31.05. versäumt wird?
Wird die Zuordnungsfrist versäumt, gilt die Photovoltaikanlage als dem Privatvermögen zugeordnet. Der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten ist dann endgültig ausgeschlossen und kann auch nachträglich nicht mehr nachgeholt werden.