Die höhere Pendlerpauschale wurde im Jahr 2019 beschlossen. Sie ist Bestandteil im Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030.

Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent angehoben.

Die Berechnung der Entfernungspauschale für den eigenen, oder zur Nutzung überlassenen PKW, hier ausgehend von einer einfachen Strecke von 30 km und 210 Arbeitstagen im Jahr 2021, wird wie folgt vorgenommen:

30 km x 210 Tg. x 0,30 € = 1.890,- €                             

 10 km x 210 Tg. x 0,05 € = 105,- €

Ansatz Entfernungspauschale gesamt für 2021 = 1.995,- €

Es handelt sich hier jedoch um eine begrenzte Anhebung, die lediglich bis Ende 2026 läuft.

Diese vorübergehende Entlastung der Pendler und Pendlerinnen soll eine sozial ausgewogene Mobilitätswende ermöglichen.

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