Geringwertige Wirtschaftsgüter und Standard- Software: Aktuelle Änderungen ab dem Jahr 2018, von denen Sie profitieren können!

Achtung: von folgenden Neuerungen können Sie profitieren! Sie gelten jedoch erst für Wirtschaftsgüter, die ab dem Jahr 2018 angeschafft bzw. hergestellt werden:

 

die Gesetzgeber haben die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 EUR auf 800 EUR angehoben. Somit können Steuerpflichtige (egal, ob Unternehmer, Freiberufler oder Arbeitnehmer) für berufliche Zwecke angeschaffte Wirtschafsgüter bis zu einem Nettobetrag von 800 EUR im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen.

 

Durch das Gesetzgebungsverfahren wurde auch die sog. Sammelposten bzw. Pool-Regelung geändert, welche jedoch nur für Unternehmer gilt. Aktuell können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten von 150 EUR bis 1.000 EUR in einen Sammelposten eingestellt werden und pauschal über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben werden. Zukünftig soll die Wertgrenze von 150 EUR netto auf 250 EUR netto angehoben werden.

 

Gleichzeitig wurde ergänzend die Wertgrenze für die besondere Aufzeichnungspflicht von Wirtschafsgütern ebenfalls von 150 EUR auf 250 EUR abgehoben. Künftig müssen Unternehmer somit erst Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250 EUR unter Angabe des Anschaffungsdatums in ein besonderes Verzeichnis aufnehmen, sofern sich die Angaben nicht schon aus der Buchführung ergeben. Diese Regelung gilt nur für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250 EUR bis 800 EUR; nicht für die Sammelposten-Regelung.

 

Gemäß R 5.5 EStR war es bisher auch zulässig Standard- Computerprogramme mit Anschaffungskosten von maximal 410 EUR direkt abzuschreiben. Diese Grenze ist an die Grenze für die Bewertungsfreiheit der Geringwertigen Wirtschaftsgüter nach §6 (2) EStG angelehnt. Nach einer aktuellen Aussage der Bundesregierung wird dieser Betrag ebenfalls von 410 EUR auf 800 EUR angehoben; dies ist mit der nächsten Überarbeitung der Steuerrichtlinien zu erwarten.

 

Nachfolgende Tabelle soll Ihnen einen Überblick über die Neuregelung verschaffen:

 

 

Wert 0€ – 250€ über 250€ – 800€ über 800€ – 1.000€
Reguläre Abschreibung über Nutzungsdauer ja ja ja
Abschreibung an GWG ja Ja, ggf. besondere Aufzeichnungspflicht nein
Sammelposten- Abschreibung nein Ja, keine besondere Aufzeichnungspflicht Ja, keine besondere Aufzeichnungspflicht

 

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!
Geringwertige Wirtschaftsgüter und Standard- Software: Aktuelle Änderungen ab dem Jahr 2018, von denen Sie profitieren können!