Derzeit können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) sofort vollständig abgezogen werden, wenn sie nicht mehr als 800 € (ohne Umsatzsteuer) betragen. Voraussetzung ist, dass es sich um bewegliche, selbständig nutzbare und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Geplant ist, dass diese Grenze auf 1.000 € pro ... Weiterlesen
Geringwertige Wirtschaftsgüter und Standard- Software: Aktuelle Änderungen ab dem Jahr 2018, von denen Sie profitieren können!
Achtung: von folgenden Neuerungen können Sie profitieren! Sie gelten jedoch erst für Wirtschaftsgüter, die ab dem Jahr 2018 angeschafft bzw. hergestellt werden: die Gesetzgeber haben die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 EUR auf 800 EUR angehoben. Somit können Steuerpflichtige (egal, ob Unternehmer, Freiberufler oder Arbeitnehmer) für ... Weiterlesen
Anhebung der Schwelle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern zur Entlastung von Mittelstand und Handwerksbetrieben
Zwecks Bürokratieabbau hat sich die Koalition gestern (Stand: 07.03.2017) auf die Anhebung der Schwelle der sogenannten "geringwertigen Wirtschaftsgüter" (GwG) geeinigt. Bisher beträgt die dürfen nur Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten EUR 410,-- nicht übersteigen, sofort im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden (sogenannte "Sofortabschreibung") und ... Weiterlesen