Achtung: von folgenden Neuerungen können Sie profitieren! Sie gelten jedoch erst für Wirtschaftsgüter, die ab dem Jahr 2018 angeschafft bzw. hergestellt werden: die Gesetzgeber haben die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 EUR auf 800 EUR angehoben. Somit können Steuerpflichtige (egal, ob Unternehmer, Freiberufler oder Arbeitnehmer) für ... Weiterlesen
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