Vorsicht beim Verkauf einer selbst genutzten Ferienimmobilie

Hintergrund:

 

Grundsätzlich gilt bei selbst genutzten, privaten Immobilien folgendes:

 

Wird eine vermietete Immobilie verkauft, muss der Veräußerungsgewinn vom Verkäufer versteuert werden, sofern zwischen der Anschaffung (Kauf) und dem Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen.

 

Diese Veräußerungsfrist gilt grundsätzlich nicht für selbst genutzte, private Immobilien.

 

Die Finanzverwaltung hat bisher den Verkauf von Ferienimmobilien ohne Einhaltung einer Frist von der Besteuerung freigestellt und diese dahingehend ebenso wie selbst genutzte, private Immobilien behandelt.

 

Achtung, aktuelles Urteil:

 

Das Finanzgericht Köln hat nun mit aktuellem Urteil vom 16. Oktober 2016, AZ 8K 3825/11 (Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof, AZ IX R 37/16) entschieden, dass die zehnjährige Veräußerungsfrist auch für den Verkauf von selbst genutzten Ferienimmobilien gilt, die im Privatvermögen gehalten werden. Daher sollten Sie unbedingt vor Verkauf Ihrer Ferienimmobilie Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten, um die eventuelle Besteuerung des Verkaufs zu vermeiden. Betroffene, bei denen das Finanzamt den Verkauf privater, selbst genutzter Ferienimmobilien der Besteuerung unterworfen hat, sollten unbedingt Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und zur Begründung auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren verweisen (BFH, AZ IX R 37/16).

 

 

 

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Vorsicht beim Verkauf einer selbst genutzten Ferienimmobilie