Question

Quelle décision traite de la couverture par l'assurance accidents lors de fêtes d'entreprise et en cas de consommation d'alcool ?

Le Hessisches Landessozialgericht s'est penché sur cette question sous la référence L 3 139/05. La juridiction a confirmé le principe de la couverture d'assurance lors des fêtes d'entreprise officielles, tout en signalant de possibles restrictions en cas de forte consommation d'alcool.

Mise à jour: décembre 2016

En savoir plus dans l'article Zu viel Alkohol bei Betriebsfeier auf dem Weihnachtsmarkt getrunken? Vorsicht- bei Unfällen kann dieses zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen!.

Questions liées

  • Sind Arbeitnehmer bei einer Weihnachtsfeier auf dem Weihnachtsmarkt gesetzlich unfallversichert?

    Ja, eine betriebliche Weihnachtsfeier ist auch dann durch die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft gedeckt, wenn sie auf einem Weihnachtsmarkt stattfindet. Der Veranstaltungsort ist für den Versicherungsschutz nicht ausschlaggebend, solange es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.

    Lien permanent vers la question

  • Gilt der Versicherungsschutz auch auf dem Hin- und Rückweg zur Betriebsfeier?

    Ja, der Hin- und Rückweg des Arbeitnehmers zur betrieblichen Weihnachtsfeier ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.

    Lien permanent vers la question

  • Kann übermäßiger Alkoholkonsum den Unfallversicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier gefährden?

    Ja, bei erheblichem Alkoholkonsum kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen. Wenn der Alkoholgenuss als wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist, kann die Berufsgenossenschaft Leistungen verweigern.

    Lien permanent vers la question

  • Ist der Veranstaltungsort entscheidend für den Versicherungsschutz bei einer Betriebsfeier?

    Nein, der konkrete Ort der Feier ist nicht entscheidungsrelevant. Maßgeblich ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt, an der die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit teilnehmen.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions