Question

Les salariés sont-ils couverts par l'assurance accident légale lors d'une fête de Noël organisée sur un marché de Noël ?

Oui, une fête de Noël d'entreprise est couverte par l'assurance accident légale de la Berufsgenossenschaft, même lorsqu'elle se tient sur un marché de Noël. Le lieu de l'événement n'est pas déterminant pour la couverture, dès lors qu'il s'agit d'une manifestation officielle de l'entreprise.

Mise à jour: décembre 2016

En savoir plus dans l'article Zu viel Alkohol bei Betriebsfeier auf dem Weihnachtsmarkt getrunken? Vorsicht- bei Unfällen kann dieses zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen!.

Questions liées

  • Gilt der Versicherungsschutz auch auf dem Hin- und Rückweg zur Betriebsfeier?

    Ja, der Hin- und Rückweg des Arbeitnehmers zur betrieblichen Weihnachtsfeier ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt.

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  • Kann übermäßiger Alkoholkonsum den Unfallversicherungsschutz auf der Weihnachtsfeier gefährden?

    Ja, bei erheblichem Alkoholkonsum kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen. Wenn der Alkoholgenuss als wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist, kann die Berufsgenossenschaft Leistungen verweigern.

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  • Welches Urteil befasst sich mit Unfallversicherungsschutz bei Betriebsfeiern und Alkohol?

    Das Hessische Landessozialgericht hat sich unter dem Aktenzeichen L 3 139/05 mit dieser Thematik befasst. Das Gericht bestätigte den grundsätzlichen Versicherungsschutz bei offiziellen Betriebsfeiern, wies aber zugleich auf mögliche Einschränkungen bei starkem Alkoholkonsum hin.

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  • Ist der Veranstaltungsort entscheidend für den Versicherungsschutz bei einer Betriebsfeier?

    Nein, der konkrete Ort der Feier ist nicht entscheidungsrelevant. Maßgeblich ist, dass es sich um eine offizielle betriebliche Veranstaltung handelt, an der die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit teilnehmen.

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