Question

Comment les chefs d'entreprise doivent-ils se préparer au contrôle inopiné de caisse (Kassennachschau) ?

Les chefs d'entreprise doivent tenir leurs enregistrements de caisse de manière complète, en temps réel et infalsifiable, et conserver tous les justificatifs et enregistrements individuels. Il est recommandé de vérifier la conformité des systèmes de caisse utilisés avec les exigences légales, car les contrôleurs peuvent se présenter sans préavis.

Mise à jour: mai 2016

En savoir plus dans l'article Vorsicht: „Kassennachschau“ im Anmarsch! Bei Nicht-Einhaltung der geplanten Rechtsverschärfung kann eine Geldbuße von bis zu 25.000,– € festgesetzt werden!.

Questions liées

  • Was ist die Kassennachschau nach § 146b AO?

    Die Kassennachschau ist ein Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung zur Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen. Sie kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung in den Geschäftsräumen des Unternehmers durchgeführt werden. Geprüft wird insbesondere, ob die Kassenaufzeichnungen mit dem tatsächlichen Kassenbestand übereinstimmen (Kassensturzfähigkeit).

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  • Welche Folgen kann eine Kassennachschau bei Unregelmäßigkeiten haben?

    Stellt der Prüfer bei der Kassennachschau Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten fest, kann ohne weitere Ankündigung unmittelbar zu einer regulären Betriebsprüfung übergegangen werden. Zusätzlich drohen bei Verstößen gegen die geplanten Vorschriften Geldbußen von bis zu 25.000 Euro.

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  • Ab wann gelten die neuen Regelungen zum Schutz vor Kassenmanipulationen?

    Die Neuerungen aus dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sollen erstmals auf Wirtschaftsjahre angewendet werden, die nach dem 31.12.2018 beginnen. Unternehmer mit Bargeschäften sollten ihre Kassenführung deshalb frühzeitig anpassen.

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  • Was bedeutet Kassensturzfähigkeit konkret?

    Kassensturzfähigkeit bedeutet, dass der buchmäßig ausgewiesene Kassenbestand jederzeit mit dem tatsächlich in der Kasse befindlichen Bargeld übereinstimmen muss. Der Unternehmer muss also jederzeit einen Soll-Ist-Abgleich der Kasse vornehmen können, ohne dass Differenzen auftreten.

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