Si l'administration fiscale a soumis à l'impôt la vente d'un bien immobilier de vacances privé utilisé à titre personnel, il convient de former un recours (Einspruch) contre l'avis d'imposition dans le délai légal. La motivation peut se référer à la procédure de révision pendante devant le BFH sous le numéro de référence IX R 37/16, afin de maintenir l'avis ouvert.
Mise à jour: juillet 2017
En savoir plus dans l'article Vorsicht beim Verkauf einer selbst genutzten Ferienimmobilie.
Questions liées
Wann ist der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig?
Bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Diese sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren gilt grundsätzlich nicht für selbst genutzte, private Immobilien, deren Verkauf in der Regel steuerfrei ist.
Gilt die zehnjährige Spekulationsfrist auch beim Verkauf selbst genutzter Ferienimmobilien?
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.10.2016 (AZ 8 K 3825/11) gilt die zehnjährige Veräußerungsfrist auch für selbst genutzte Ferienimmobilien im Privatvermögen. Damit weicht das Gericht von der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung ab, die solche Verkäufe wie selbst genutzte Hauptwohnsitze fristunabhängig steuerfrei behandelt hatte. Beim Bundesfinanzhof ist hierzu ein Revisionsverfahren anhängig (AZ IX R 37/16).
Was sollten Eigentümer vor dem Verkauf einer Ferienimmobilie beachten?
Vor dem Verkauf sollte unbedingt steuerlicher Rat eingeholt werden, da die Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung steuerpflichtig sein kann. Eine frühzeitige Prüfung der Haltefristen und der Nutzungssituation hilft, eine unerwartete Besteuerung des Veräußerungsgewinns zu vermeiden.