Question

Quand la plus-value sur la vente d'un bien immobilier privé est-elle imposable ?

Pour les biens immobiliers loués détenus dans le patrimoine privé, la plus-value de cession est imposable si moins de dix ans s'écoulent entre l'acquisition et la vente. Ce délai dit de spéculation de dix ans ne s'applique en principe pas aux biens immobiliers privés occupés par le propriétaire, dont la vente est généralement exonérée d'impôt.

Mise à jour: juillet 2017

En savoir plus dans l'article Vorsicht beim Verkauf einer selbst genutzten Ferienimmobilie.

Questions liées

  • Gilt die zehnjährige Spekulationsfrist auch beim Verkauf selbst genutzter Ferienimmobilien?

    Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.10.2016 (AZ 8 K 3825/11) gilt die zehnjährige Veräußerungsfrist auch für selbst genutzte Ferienimmobilien im Privatvermögen. Damit weicht das Gericht von der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung ab, die solche Verkäufe wie selbst genutzte Hauptwohnsitze fristunabhängig steuerfrei behandelt hatte. Beim Bundesfinanzhof ist hierzu ein Revisionsverfahren anhängig (AZ IX R 37/16).

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  • Was sollten Eigentümer vor dem Verkauf einer Ferienimmobilie beachten?

    Vor dem Verkauf sollte unbedingt steuerlicher Rat eingeholt werden, da die Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung steuerpflichtig sein kann. Eine frühzeitige Prüfung der Haltefristen und der Nutzungssituation hilft, eine unerwartete Besteuerung des Veräußerungsgewinns zu vermeiden.

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  • Wie sollten Betroffene auf einen Steuerbescheid zum Verkauf einer Ferienimmobilie reagieren?

    Wenn das Finanzamt den Verkauf einer privaten, selbst genutzten Ferienimmobilie der Besteuerung unterworfen hat, sollte innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Zur Begründung kann auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen IX R 37/16 verwiesen werden, um den Bescheid offenzuhalten.

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