Selon un arrêt du Finanzgericht de Cologne du 16.10.2016 (Az. 8 K 3825/11), le délai de cession de dix ans s'applique également aux résidences de vacances détenues à titre privé et utilisées personnellement. Le tribunal s'écarte ainsi de la pratique antérieure de l'administration fiscale, qui exonérait ces ventes sans condition de délai, à l'instar des résidences principales utilisées personnellement. Une procédure de révision est actuellement pendante devant le BFH (Az. IX R 37/16).
Mise à jour: juillet 2017
En savoir plus dans l'article Vorsicht beim Verkauf einer selbst genutzten Ferienimmobilie.
Questions liées
Wann ist der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig?
Bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Diese sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren gilt grundsätzlich nicht für selbst genutzte, private Immobilien, deren Verkauf in der Regel steuerfrei ist.
Was sollten Eigentümer vor dem Verkauf einer Ferienimmobilie beachten?
Vor dem Verkauf sollte unbedingt steuerlicher Rat eingeholt werden, da die Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung steuerpflichtig sein kann. Eine frühzeitige Prüfung der Haltefristen und der Nutzungssituation hilft, eine unerwartete Besteuerung des Veräußerungsgewinns zu vermeiden.
Wie sollten Betroffene auf einen Steuerbescheid zum Verkauf einer Ferienimmobilie reagieren?
Wenn das Finanzamt den Verkauf einer privaten, selbst genutzten Ferienimmobilie der Besteuerung unterworfen hat, sollte innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Zur Begründung kann auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen IX R 37/16 verwiesen werden, um den Bescheid offenzuhalten.