Question

Comment sécuriser les possibilités d'amortissement lors de l'acquisition d'un cabinet de médecin conventionné ?

L'acquéreur devrait envisager de ne reprendre dans un premier temps que la valeur du cabinet et de ne transférer le siège du cabinet qu'ultérieurement. L'avantage économique lié à l'agrément est ainsi intégré à la valeur amortissable du cabinet, au lieu d'être perdu en tant que poste non amortissable.

Mise à jour: mai 2017

En savoir plus dans l'article Vorsicht: Abschreibungen beim Erwerb von Vertragsarztzulassungen nicht immer zwingend möglich.

Questions liées

  • Ist die Vertragsarztzulassung ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut?

    Grundsätzlich ist die Vertragsarztzulassung ein höchstpersönliches, öffentlich-rechtliches Statusrecht und kann nicht direkt veräußert werden. Sie stellt nur dann ein selbständiges, immaterielles und abnutzbares Wirtschaftsgut dar, wenn ausschließlich die Zulassung Gegenstand des Kaufvertrags ist. In diesem Sonderfall ist eine Abschreibung möglich.

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  • Wie hat der BFH den Erwerb einer Vertragsarztpraxis steuerlich bewertet?

    Mit Urteilen vom 21.02.2017 (VII R 7/14 und VIII R 224/16) hat der BFH entschieden, dass beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis neben dem Praxiswert kein zusätzliches immaterielles Wirtschaftsgut in Form des wirtschaftlichen Vorteils aus der Vertragsarztzulassung erworben wird. Der Vorteil der Zulassung geht damit im abschreibbaren Praxiswert auf.

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  • Wann ist der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung als eigenes Wirtschaftsgut anzusehen?

    Ein eigenes immaterielles Wirtschaftsgut liegt nach BFH-Rechtsprechung nur dann vor, wenn ausschließlich die Vertragsarztzulassung Gegenstand des Kaufvertrags ist und nicht eine komplette Praxis übernommen wird. Nur dann kann der Kaufpreis als abnutzbares Wirtschaftsgut über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

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  • Was ist das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V?

    In zulassungsbeschränkten Gebieten kann eine Vertragsarztzulassung nicht direkt vom Inhaber an einen Erwerber verkauft werden. Stattdessen erfolgt die Vergabe in einem Nachbesetzungsverfahren, bei dem der Zulassungsausschuss über die Übertragung entscheidet. Praxisübertragungsverträge enthalten daher häufig Mitwirkungspflichten des bisherigen Zulassungsinhabers.

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