Question

Qu'est-ce qu'une Cash-GmbH dans le cadre de la transmission anticipée du patrimoine ?

Une Cash-GmbH désigne une GmbH dont le patrimoine se compose exclusivement ou majoritairement de liquidités, de dépôts à vue et d'avoirs bancaires. Elle servait à transmettre des liquidités à la génération suivante en exonération de droits de donation, car les liquidités ne comptaient pas jusqu'alors comme patrimoine administratif fiscalement nuisible au sens des §§ 13a, 13b ErbStG. Ainsi, le régime de faveur applicable au patrimoine d'exploitation pouvait être utilisé et la charge des droits de donation ramenée à zéro.

Mise à jour: novembre 2012

En savoir plus dans l'article Vielleicht die letzte Chance: Barvermögen als Betriebsvermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen..

Questions liées

  • Wie unterscheidet sich die Schenkungsteuer bei Barvermögen im Privat- und im Betriebsvermögen?

    Bei einer Schenkung von Barvermögen aus dem Privatvermögen fällt grundsätzlich die volle Schenkungsteuer an; lediglich der persönliche Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage. Wird Barvermögen dagegen in einer GmbH gehalten und werden die GmbH-Anteile verschenkt, kann durch die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen eine Steuerbelastung von null erreicht werden. Diese Ungleichbehandlung war Anlass für die geplante Gesetzesänderung.

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  • Welche Neuregelung zum Verwaltungsvermögen war im JStG 2013 geplant?

    Nach dem geplanten § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ErbStG-E sollten Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und sonstige Forderungen als schädliches Verwaltungsvermögen gelten, soweit sie 10 % des Unternehmenswerts übersteigen. Forderungen aus der eigentlichen operativen Unternehmenstätigkeit sollten davon ausgenommen sein. Dadurch wäre die steuerfreie Übertragung reiner Cash-GmbHs faktisch ausgeschlossen worden.

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  • Welche verfassungsrechtlichen Bedenken hat der BFH zu §§ 13a, 13b ErbStG geäußert?

    Der BFH hat im Beiladungsbeschluss vom 5.10.2011 (II R 9/11) verfassungsrechtliche Zweifel an der derzeitigen Verschonung von Betriebsvermögen geäußert und dabei auf in der Praxis genutzte Gestaltungen wie die Cash-GmbH hingewiesen. Diese Bedenken waren ein wesentlicher Anstoß für die geplante Neufassung der Verschonungsregelungen im ErbStG.

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  • Gilt die Cash-GmbH-Gestaltung nach aktuellem Stand noch?

    Der Gesetzentwurf zur Einschränkung der Cash-GmbH wurde zunächst zurückgezogen, sodass das bisherige Recht unverändert weitergilt. Eine Neuregelung über das Jahressteuergesetz 2013 ist möglich, aber noch offen. Wer eine vorweggenommene Erbfolge plant, sollte die weitere Entwicklung eng beobachten, da bestehende Gestaltungsspielräume kurzfristig entfallen können.

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