La déclaration spontanée libératoire de peine est régie par le § 371 AO (Abgabenordnung, code fiscal allemand). Il s'agit d'une possibilité unique en droit allemand d'obtenir l'exonération de peine malgré une fraude fiscale déjà consommée. Elle suppose la déclaration intégrale et rectificative des impôts éludés ainsi que le paiement des sommes dues, majorées des intérêts et, le cas échéant, des majorations pénales.
Mise à jour: juillet 2014
En savoir plus dans l'article Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige voraussichtlich im Januar 2015..
Questions liées
Wie lange ist der Berichtigungszeitraum bei der Selbstanzeige nach der geplanten Verschärfung?
Bisher musste der Steuerpflichtige bei einer einfachen Steuerhinterziehung nur 5 Jahre nacherklären; nur bei besonders schweren Fällen ab 50.000 Euro galten 10 Jahre. Nach der geplanten Neuregelung wird die Berichtigungspflicht in allen Fällen einheitlich auf 10 Jahre ausgedehnt. Der Steuerpflichtige muss somit für die vergangenen 10 Jahre die Steuern nacherklären und nachzahlen.
Wie hoch ist der Strafzuschlag bei der Selbstanzeige nach der Neuregelung?
Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro entfällt der Strafzuschlag. Darüber gilt eine Staffelung: 10 Prozent bei 25.000 bis 100.000 Euro, 15 Prozent bei über 100.000 bis 1 Million Euro und 20 Prozent ab 1 Million Euro. Bisher fiel erst ab 50.000 Euro ein einheitlicher Zuschlag von 5 Prozent an, jeweils zusätzlich zur Verzinsung von 6 Prozent pro Jahr.
Welche Ausschlussgründe sperren eine strafbefreiende Selbstanzeige?
Eine Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, wenn eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde, dem Täter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens mitgeteilt wurde, ein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist oder die Tat bereits ganz oder teilweise entdeckt war und der Täter dies wusste oder damit rechnen musste. Neu soll klargestellt werden, dass auch die Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau eine solche Sperrwirkung auslöst.
Was ist bei ausländischen Kapitalerträgen im Zusammenhang mit der Selbstanzeige geplant?
Die Finanzministerkonferenz hat angeregt, eine europarechtskonforme, zeitlich befristete steuerliche Anlaufhemmung für ausländische Kapitalerträge einzuführen. Damit würden Steuern auf nicht erklärte ausländische Einkünfte zunächst nicht verjähren. Die konkrete Umsetzung soll erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.