La Cour constitutionnelle fédérale a jugé inconstitutionnelle la perte partielle des déficits en cas de cession de plus de 25 % à 50 % des parts. Le législateur a été tenu de remédier à cette inconstitutionnalité pour les années 2008 à 2015 d'ici au 31.12.2018. La question de savoir si l'inconstitutionnalité s'applique également aux cessions supérieures à 50 % n'est pas encore définitivement tranchée.
Mise à jour: décembre 2017
En savoir plus dans l'article Verlustabzug beim Anteilsverkauf von GmbH-Anteilen: Bundesverfassungsgericht stellt teilweise Verfassungswidrigkeit fest.
Questions liées
Wann gehen Verlustvorträge einer GmbH beim Anteilsverkauf unter?
Nach § 8c KStG gehen Verlustvorträge anteilig unter, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% der Anteile auf einen Erwerber übertragen werden. Bei einer Übertragung von mehr als 50% geht der Verlustvortrag vollständig verloren. Diese Regelung betrifft auch Zinsvorträge und andere Verlustpositionen.
Sollte bei vollständiger Streichung des Verlustvortrags durch das Finanzamt Einspruch eingelegt werden?
Ja, bei einer Übertragung von mehr als 50% der Anteile sollte gegen die vollständige Streichung des Verlustvortrags Einspruch eingelegt werden. Hintergrund sind zwei beim BFH anhängige Verfahren, die diese Konstellation auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Bis zur Entscheidung sollten betroffene Bescheide offengehalten werden.
Was ist der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG?
Seit 2016 können Kapitalgesellschaften auf Antrag Verlustvorträge trotz schädlichem Anteilseignerwechsel erhalten, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb unverändert fortführen. Voraussetzung ist eine unveränderte Fortführung seit drei Jahren bzw. seit Gründung, keine Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs, keine Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft, keine Organträgerstellung und keine Einbringung von Wirtschaftsgütern unter dem gemeinen Wert.
Was passiert, wenn eine Voraussetzung für den fortführungsgebundenen Verlustvortrag wegfällt?
Sobald nur eine der zwingenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist, entfällt der fortführungsgebundene Verlustvortrag sofort und vollständig. Daher sollten geplante Gesellschafterwechsel oder Änderungen im Geschäftsbetrieb frühzeitig steuerlich geprüft werden, um bestehende Verlustvorträge nicht zu gefährden.