Les entreprises et les biens immobiliers doivent pouvoir être maintenus en l'état, sans pression de vente. Les droits de succession ou de donation dus doivent pouvoir être réglés à partir des revenus courants générés par ces biens, à condition que ceux-ci ne soient pas cédés. L'objectif est de préserver la substance patrimoniale et d'éviter les tensions de trésorerie.
Mise à jour: août 2013
En savoir plus dans l'article Vereinfachtes Modell für Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgestellt.
Questions liées
Warum wurde ein vereinfachtes Modell für die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgeschlagen?
Hintergrund ist die jahrzehntelange Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der BFH hielt die Steuer am 27.09.2012 für verfassungswidrig und legte das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor (Az. 1 BvL 21/12). Der Bundesverband der Steuerberater (BVStB) stellte daraufhin am 17.06.2013 ein vereinfachtes, bereicherungsorientiertes Modell zur öffentlichen Diskussion vor, das weitgehend auf komplexe Bewertungsfragen verzichtet.
Welcher einheitliche Steuersatz wird im BVStB-Modell zur Erbschaftsteuer vorgeschlagen?
Der BVStB schlägt einen einheitlichen Steuersatz von 10 % vor. Begründet wird dies damit, dass ein progressiver Stufentarif mit Grenzsteuersätzen von bis zu 50 % eine besonders gleichheitsgerechte Bewertung voraussetzen würde, was praktisch kaum erreichbar ist. Ein einheitlicher, niedriger Satz soll die Steuer vereinfachen und verfassungsfest machen.
Wie werden Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im vereinfachten Modell behandelt?
Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen als Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft betrachtet werden. Vermögensübertragungen zwischen ihnen sollen daher keiner Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegen. Damit wird die enge wirtschaftliche Verbundenheit innerhalb der Partnerschaft steuerlich anerkannt.
Welche Rolle spielt die Bewertung von Vermögen im vereinfachten Modell?
Das Modell verfolgt das Ziel, Bewertungen weitestgehend durch Ist-Werte zu ersetzen. Maßgeblich sollen liquide Zuflüsse beim Erben oder Beschenkten als konkrete, marktunabhängige Leistungsfähigkeitserhöhung sein. Nicht ertragbringendes Vermögen soll dabei möglichst umfassend erfasst werden, um die Bemessungsgrundlage zu verbreitern und kontrollierbar zu halten.