Question

Quelle est la différence dans la facturation des remises sur les médicaments entre l'assurance maladie obligatoire (GKV) et l'assurance maladie privée (PKV) ?

Pour les assurés du régime obligatoire, la pharmacie facture directement à la caisse au prix réduit et obtient le remboursement de la remise auprès du laboratoire pharmaceutique (le cas échéant via le grossiste). Pour les patients en assurance privée, le prix plein est payé puis remboursé par l'assureur ; le laboratoire reverse ensuite la remise à l'assurance maladie privée.

Mise à jour: août 2016

En savoir plus dans l'article Umsatzsteuerliche Behandlung der Preisabschläge bei der Lieferung von Arzneimitteln: Dürfen die Abschläge unterschiedlich beurteilt werden? Klärung erfolgt durch den Europäischen Gerichtshof.

Questions liées

  • Wie werden Preisabschläge auf Arzneimittel für gesetzliche Krankenkassen umsatzsteuerlich behandelt?

    Abschläge zugunsten gesetzlicher Krankenkassen mindern die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der Arzneimittellieferung. Grund ist das sozialversicherungsrechtliche Sachleistungsprinzip, durch das eine durchgehende Umsatzkette vom pharmazeutischen Unternehmen bis zur Krankenkasse besteht. Der Hersteller kann die Umsatzsteuer daher entsprechend reduzieren.

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  • Warum werden Preisabschläge an private Krankenversicherungen bisher anders behandelt?

    Bei privat Versicherten zahlt zunächst der Patient den vollen Preis und erhält von seiner Versicherung eine Kostenerstattung. Damit endet die umsatzsteuerliche Leistungskette beim Privatpatienten, nicht bei der Versicherung. Der Abschlag, den der Pharmaunternehmer der privaten Krankenversicherung erstattet, mindert daher nach bisheriger Auffassung nicht die Bemessungsgrundlage.

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  • Welche Rechtsfrage hat der BFH dem EuGH zur Behandlung der Arzneimittel-Abschläge vorgelegt?

    Der BFH (Beschluss vom 22.06.2016, V R 42/15) hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung der Preisabschläge gegenüber gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Nach Auffassung des BFH gibt es keine objektive Rechtfertigung für die abweichende Beurteilung, da nach der EU-Grundrechtecharta vergleichbare Sachverhalte gleich zu behandeln sind.

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  • Welche Folgen hätte eine Gleichbehandlung der Preisabschläge für pharmazeutische Unternehmen?

    Würde der EuGH eine Gleichbehandlung verlangen, könnten pharmazeutische Unternehmen auch die Abschläge zugunsten privater Krankenversicherungen als Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage geltend machen. Dies würde zu einer entsprechenden Reduzierung der Umsatzsteuerlast führen und Erstattungsansprüche für offene Veranlagungszeiträume eröffnen.

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