Question

Quel est le traitement TVA des remises sur les médicaments accordées aux caisses d'assurance maladie légales ?

Les remises accordées aux caisses d'assurance maladie légales réduisent la base d'imposition à la TVA de la livraison du médicament. Ce traitement s'explique par le principe des prestations en nature du droit de la sécurité sociale, qui établit une chaîne de livraisons continue entre l'entreprise pharmaceutique et la caisse d'assurance maladie. Le fabricant peut donc diminuer la TVA en conséquence.

Mise à jour: août 2016

En savoir plus dans l'article Umsatzsteuerliche Behandlung der Preisabschläge bei der Lieferung von Arzneimitteln: Dürfen die Abschläge unterschiedlich beurteilt werden? Klärung erfolgt durch den Europäischen Gerichtshof.

Questions liées

  • Warum werden Preisabschläge an private Krankenversicherungen bisher anders behandelt?

    Bei privat Versicherten zahlt zunächst der Patient den vollen Preis und erhält von seiner Versicherung eine Kostenerstattung. Damit endet die umsatzsteuerliche Leistungskette beim Privatpatienten, nicht bei der Versicherung. Der Abschlag, den der Pharmaunternehmer der privaten Krankenversicherung erstattet, mindert daher nach bisheriger Auffassung nicht die Bemessungsgrundlage.

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  • Worin unterscheidet sich die Abrechnung der Arzneimittel-Preisabschläge bei GKV und PKV?

    Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Apotheke direkt zum verminderten Preis mit der Krankenkasse ab und erhält den Abschlag vom pharmazeutischen Unternehmen (ggf. über den Großhändler) erstattet. Bei Privatpatienten wird der volle Preis gezahlt und vom Versicherer erstattet; der Pharmaunternehmer erstattet den Abschlag anschließend der privaten Krankenversicherung.

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  • Welche Rechtsfrage hat der BFH dem EuGH zur Behandlung der Arzneimittel-Abschläge vorgelegt?

    Der BFH (Beschluss vom 22.06.2016, V R 42/15) hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung der Preisabschläge gegenüber gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Nach Auffassung des BFH gibt es keine objektive Rechtfertigung für die abweichende Beurteilung, da nach der EU-Grundrechtecharta vergleichbare Sachverhalte gleich zu behandeln sind.

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  • Welche Folgen hätte eine Gleichbehandlung der Preisabschläge für pharmazeutische Unternehmen?

    Würde der EuGH eine Gleichbehandlung verlangen, könnten pharmazeutische Unternehmen auch die Abschläge zugunsten privater Krankenversicherungen als Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage geltend machen. Dies würde zu einer entsprechenden Reduzierung der Umsatzsteuerlast führen und Erstattungsansprüche für offene Veranlagungszeiträume eröffnen.

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