Question

Quelle question juridique le BFH a-t-il soumise à la CJUE concernant le traitement des remises sur les médicaments ?

Le BFH (décision du 22/06/2016, V R 42/15) a soumis à la CJUE la question de savoir si le traitement différencié, au regard de la TVA, des remises accordées aux caisses d'assurance maladie légales et privées est compatible avec le droit de l'Union. Selon le BFH, il n'existe aucune justification objective à cette différence de traitement, car la Charte des droits fondamentaux de l'UE impose de traiter de manière identique des situations comparables.

Mise à jour: août 2016

En savoir plus dans l'article Umsatzsteuerliche Behandlung der Preisabschläge bei der Lieferung von Arzneimitteln: Dürfen die Abschläge unterschiedlich beurteilt werden? Klärung erfolgt durch den Europäischen Gerichtshof.

Questions liées

  • Wie werden Preisabschläge auf Arzneimittel für gesetzliche Krankenkassen umsatzsteuerlich behandelt?

    Abschläge zugunsten gesetzlicher Krankenkassen mindern die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der Arzneimittellieferung. Grund ist das sozialversicherungsrechtliche Sachleistungsprinzip, durch das eine durchgehende Umsatzkette vom pharmazeutischen Unternehmen bis zur Krankenkasse besteht. Der Hersteller kann die Umsatzsteuer daher entsprechend reduzieren.

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  • Warum werden Preisabschläge an private Krankenversicherungen bisher anders behandelt?

    Bei privat Versicherten zahlt zunächst der Patient den vollen Preis und erhält von seiner Versicherung eine Kostenerstattung. Damit endet die umsatzsteuerliche Leistungskette beim Privatpatienten, nicht bei der Versicherung. Der Abschlag, den der Pharmaunternehmer der privaten Krankenversicherung erstattet, mindert daher nach bisheriger Auffassung nicht die Bemessungsgrundlage.

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  • Worin unterscheidet sich die Abrechnung der Arzneimittel-Preisabschläge bei GKV und PKV?

    Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Apotheke direkt zum verminderten Preis mit der Krankenkasse ab und erhält den Abschlag vom pharmazeutischen Unternehmen (ggf. über den Großhändler) erstattet. Bei Privatpatienten wird der volle Preis gezahlt und vom Versicherer erstattet; der Pharmaunternehmer erstattet den Abschlag anschließend der privaten Krankenversicherung.

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  • Welche Folgen hätte eine Gleichbehandlung der Preisabschläge für pharmazeutische Unternehmen?

    Würde der EuGH eine Gleichbehandlung verlangen, könnten pharmazeutische Unternehmen auch die Abschläge zugunsten privater Krankenversicherungen als Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage geltend machen. Dies würde zu einer entsprechenden Reduzierung der Umsatzsteuerlast führen und Erstattungsansprüche für offene Veranlagungszeiträume eröffnen.

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