Question

Où se déplace le lieu de livraison en cas de dépassement du seuil de livraison ?

Si le seuil de livraison applicable dans le pays de destination est dépassé, le lieu de livraison n'est plus le lieu de départ, mais le pays de destination. À partir de ce moment, l'expéditeur est redevable de la TVA du pays de destination et doit s'y enregistrer ainsi qu'y déposer ses déclarations fiscales.

Mise à jour: avril 2016

En savoir plus dans l'article Umsatzsteuer im Versandhandel! Achtung: Lieferschwelle in Frankreich herabgesetzt!.

Questions liées

  • Wann gilt deutsche Umsatzsteuer bei Versand an Privatkunden in der EU?

    Bei Lieferungen an Privatpersonen (Endverbraucher) im EU-Ausland liegt der Lieferort grundsätzlich am Abgangsort der Ware. Wird also aus Deutschland versandt, ist deutsche Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Dies gilt so lange, wie die jeweilige Lieferschwelle des Bestimmungslandes nicht überschritten wird.

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  • Wie hoch ist die Lieferschwelle für Versandhandel nach Frankreich?

    Die Lieferschwelle für Versendungs- und Beförderungslieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten an Privatkunden in Frankreich wurde zum 01.01.2016 von 100.000 EUR auf 35.000 EUR netto herabgesetzt. Wird dieser Wert überschritten, verlagert sich der Lieferort nach Frankreich.

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  • Welche Folgen hat das Überschreiten der französischen Lieferschwelle?

    Sobald die Lieferschwelle von 35.000 EUR netto überschritten wird, muss sich der Lieferant in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren lassen. Die Lieferungen sind dann mit französischer Umsatzsteuer (derzeit 20 %) in Rechnung zu stellen. In Frankreich sind zudem laufende Umsatzsteuervoranmeldungen sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben.

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  • Warum entfällt bei Privatkunden im EU-Ausland die Umsatzsteuerbefreiung?

    Die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung gilt nur für Lieferungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. Bei Lieferungen an Privatpersonen greift diese Befreiung nicht, sodass die Umsätze entweder im Abgangsland oder – bei Überschreiten der Lieferschwelle – im Bestimmungsland zu versteuern sind.

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