Question

Les organisations à but non lucratif peuvent-elles envoyer les reçus de dons par e-mail ?

Oui. Selon la circulaire du BMF du 6 février 2017 (réf. : IV C 4 – S 2223/07/0012), les organisations à but non lucratif sont libres de transmettre les attestations de dons également par e-mail. L'envoi traditionnel par courrier reste néanmoins autorisé.

Mise à jour: février 2017

En savoir plus dans l'article Zur Übermittlung von Spendenquittungen.

Questions liées

  • Ändert sich durch die elektronische Übermittlung die Form der Zuwendungsbestätigung?

    Nein. Die Zuwendungsbestätigung muss weiterhin dem amtlichen Muster entsprechen. Nach dem Ausdruck sieht die per E-Mail übermittelte Spendenquittung optisch genauso aus wie die per Brief versandte – lediglich der Übermittlungsweg unterscheidet sich.

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  • Welche Vorteile bietet die digitale Übermittlung von Spendenquittungen?

    Die elektronische Übermittlung ist ein schnelles und effizientes Kommunikationsmittel. Sowohl Spender als auch gemeinnützige Körperschaften können das Verfahren um die Zuwendungsbestätigungen eigenständig digital organisieren und so Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren.

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  • Auf welches BMF-Schreiben stützt sich die elektronische Übermittlung von Spendenquittungen?

    Maßgeblich ist das BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017 mit dem Geschäftszeichen IV C 4 – S 2223/07/0012 (DOK 2016/1033014). Es regelt, dass gemeinnützige Organisationen die Form der Übermittlung von Zuwendungsbestätigungen frei wählen können.

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