Selon le FG Düsseldorf, il ne s'agit pas d'un abus fiscal, mais simplement de l'exploitation légitime des différences de prix entre les États membres de l'UE. La libre circulation des marchandises et la concurrence au sein du marché intérieur plaident contre une sanction fiscale de telles pratiques. Les entreprises de transport peuvent donc, en principe, profiter des avantages tarifaires à l'étranger.
Mise à jour: juillet 2013
En savoir plus dans l'article Transportunternehmen, Achtung! Tanken im europäischen Ausland: Einbau nachträglicher Tanks auch steuerbefreit?.
Questions liées
Wann fällt beim Tanken im EU-Ausland deutsche Energiesteuer an?
Energiesteuer ist grundsätzlich immer dann festzusetzen, wenn Diesel aus dem europäischen Ausland ins deutsche Inland verbracht wird. Damit soll die Besteuerung des im Inland verbrauchten Kraftstoffs sichergestellt werden. Wird beispielsweise ein LKW in den Niederlanden betankt und überquert anschließend die deutsche Grenze, ist der Tatbestand grundsätzlich erfüllt.
Welche Steuerbefreiung gilt für Kraftstoff in LKW-Tanks beim Grenzübertritt?
Eine Steuerbefreiung greift, sofern der Kraftstoff in einem vom Hersteller eingebauten Tank des Fahrzeugs befördert wird. Damit soll die übliche grenzüberschreitende Nutzung von Nutzfahrzeugen mit Standard-Tankausstattung privilegiert werden. Streitig ist jedoch, ob diese Befreiung auch nachträglich eingebaute Tanks erfasst.
Warum bauen Transportunternehmen häufig zusätzliche oder größere Tanks in ihre LKW ein?
Größere oder zusätzliche Tankbehälter dienen dazu, individuelle betriebliche Anforderungen abzudecken, etwa den Transport von Containern oder längere Touren ohne Zwischenbetankung. Sie ermöglichen es, Preisunterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten beim Diesel auszunutzen. Häufig wird der Originaltank versetzt und ein zusätzlicher Tank mit mehreren hundert Litern Volumen ergänzt.
Wird die Energiesteuerbefreiung auch für nachträglich eingebaute LKW-Tanks gewährt?
Dies ist derzeit europarechtlich ungeklärt und Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH (Vorlage des FG Düsseldorf, AZ 4 K 3691/12 VE). Die deutsche Zollverwaltung lehnt die Befreiung bei nicht serienmäßig eingebauten Tanks ab. Das FG Düsseldorf hält es jedoch für vertretbar, auch von Vertragshändlern nachträglich eingebaute Tanks einzubeziehen, da an der Fahrzeugherstellung oft mehrere Unternehmen beteiligt sind.