À ce jour, des informations ont été collectées et numérisées auprès d'environ 1 250 services d'état civil. Cela représente environ un quart de l'ensemble des fiches à reprendre. La Bundesnotarkammer accomplit cette mission sur mandat légal et le transfert se déroule conformément au calendrier prévu.
Mise à jour: décembre 2014
En savoir plus dans l'article Testamentsverzeichnisüberführung geht planmäßig weiter.
Questions liées
Was ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer?
Das Zentrale Testamentsregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem alle erbfolgerelevanten Urkunden wie Testamente und Erbverträge erfasst sind, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen. Es speichert auch die Daten der verwahrenden Stelle. Ziel ist es, Nachlassverfahren schneller und effizienter abzuwickeln.
Wie unterstützt das Zentrale Testamentsregister das Nachlassverfahren im Sterbefall?
Bei jedem Sterbefall prüft das Register elektronisch, ob erbfolgerelevante Urkunden für die verstorbene Person vorliegen, und informiert das zuständige Nachlassgericht. Auch das verwahrende Gericht oder der Notar werden benachrichtigt und gebeten, die Unterlagen an das Nachlassgericht zu übermitteln. Dadurch kann der letzte Wille des Verstorbenen schneller ausgeführt werden.
Welche Bundesländer wurden bereits vollständig in das Zentrale Testamentsregister überführt?
Vollständig überführt wurden bislang die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zusätzlich wurde die ehemalige Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Register übernommen.
Was bedeuten gelbe und weiße Karteikarten im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung?
Gelbe Karteikarten sind Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, von denen rund 3 Millionen digitalisiert wurden. Weiße Karteikarten enthalten Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder; davon wurden etwa 1,4 Millionen erfasst. Beide Kartentypen werden im Zuge der Überführung von den Standesämtern in das Zentrale Testamentsregister digital übernommen.