À chaque décès, le registre vérifie par voie électronique l'existence de documents pertinents pour la succession de la personne décédée et en informe le tribunal des successions compétent. Le tribunal dépositaire ou le notaire est également notifié et invité à transmettre les documents au tribunal des successions. Les dernières volontés du défunt peuvent ainsi être exécutées plus rapidement.
Mise à jour: décembre 2014
En savoir plus dans l'article Testamentsverzeichnisüberführung geht planmäßig weiter.
Questions liées
Was ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer?
Das Zentrale Testamentsregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem alle erbfolgerelevanten Urkunden wie Testamente und Erbverträge erfasst sind, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen. Es speichert auch die Daten der verwahrenden Stelle. Ziel ist es, Nachlassverfahren schneller und effizienter abzuwickeln.
Welche Bundesländer wurden bereits vollständig in das Zentrale Testamentsregister überführt?
Vollständig überführt wurden bislang die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zusätzlich wurde die ehemalige Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Register übernommen.
Was bedeuten gelbe und weiße Karteikarten im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung?
Gelbe Karteikarten sind Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, von denen rund 3 Millionen digitalisiert wurden. Weiße Karteikarten enthalten Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder; davon wurden etwa 1,4 Millionen erfasst. Beide Kartentypen werden im Zuge der Überführung von den Standesämtern in das Zentrale Testamentsregister digital übernommen.
Wie weit ist die Digitalisierung der Karteikarten durch die Bundesnotarkammer bereits fortgeschritten?
Bislang wurden bei rund 1.250 Standesämtern Informationen eingeholt und digitalisiert. Damit ist etwa ein Viertel der insgesamt zu übernehmenden Karteikarten erfasst. Die Bundesnotarkammer führt diese Aufgabe im gesetzlichen Auftrag aus und die Überführung verläuft planmäßig.