Question

Quels Länder ont déjà été intégralement transférés dans le Registre central des testaments ?

Ont été intégralement transférés à ce jour les répertoires testamentaires des Länder de Brême, Mecklembourg-Poméranie-Occidentale, Basse-Saxe, Schleswig-Holstein et Thuringe. En outre, l’ancien fichier central des testaments tenu auprès de l’Amtsgericht Schöneberg à Berlin a été repris dans le registre.

Mise à jour: décembre 2014

En savoir plus dans l'article Testamentsverzeichnisüberführung geht planmäßig weiter.

Questions liées

  • Was ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer?

    Das Zentrale Testamentsregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem alle erbfolgerelevanten Urkunden wie Testamente und Erbverträge erfasst sind, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen. Es speichert auch die Daten der verwahrenden Stelle. Ziel ist es, Nachlassverfahren schneller und effizienter abzuwickeln.

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  • Wie unterstützt das Zentrale Testamentsregister das Nachlassverfahren im Sterbefall?

    Bei jedem Sterbefall prüft das Register elektronisch, ob erbfolgerelevante Urkunden für die verstorbene Person vorliegen, und informiert das zuständige Nachlassgericht. Auch das verwahrende Gericht oder der Notar werden benachrichtigt und gebeten, die Unterlagen an das Nachlassgericht zu übermitteln. Dadurch kann der letzte Wille des Verstorbenen schneller ausgeführt werden.

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  • Was bedeuten gelbe und weiße Karteikarten im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung?

    Gelbe Karteikarten sind Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, von denen rund 3 Millionen digitalisiert wurden. Weiße Karteikarten enthalten Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder; davon wurden etwa 1,4 Millionen erfasst. Beide Kartentypen werden im Zuge der Überführung von den Standesämtern in das Zentrale Testamentsregister digital übernommen.

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  • Wie weit ist die Digitalisierung der Karteikarten durch die Bundesnotarkammer bereits fortgeschritten?

    Bislang wurden bei rund 1.250 Standesämtern Informationen eingeholt und digitalisiert. Damit ist etwa ein Viertel der insgesamt zu übernehmenden Karteikarten erfasst. Die Bundesnotarkammer führt diese Aufgabe im gesetzlichen Auftrag aus und die Überführung verläuft planmäßig.

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