Selon le § 1 Abs. 1 SvEV, l'exonération de cotisations sociales pour les majorations du dimanche, des jours fériés et de nuit (SFN) ne s'applique plus lorsque la base de calcul dépasse 25 € de l'heure. Seule la part excédant 25 € est alors soumise aux cotisations sociales. Pour les minijobs, ce plafond est rarement pertinent en pratique.
Mise à jour: mai 2022
En savoir plus dans l'article Sozialversicherungsfreiheit für Zuschläge im Minijob.
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