Oui, les majorations pour travail dominical, jours fériés ou de nuit ne sont exonérées d'impôt et de cotisations sociales que si elles sont accordées en plus du salaire de base. Une compensation avec le salaire de base n'est pas admise. Dans le cas contraire, les majorations perdent leur exonération fiscale et sociale.
Mise à jour: mai 2022
En savoir plus dans l'article Sozialversicherungsfreiheit für Zuschläge im Minijob.
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