Question

Pourquoi le BFH considère-t-il le taux d'intérêt de 6 % comme licite malgré la faiblesse des taux du marché ?

Le BFH motive sa décision par le fait que, pour la période allant jusqu'en mars 2011, le législateur n'était pas tenu, au regard de la Constitution, d'adapter le taux d'intérêt légal au niveau plus bas des taux du marché applicables aux placements financiers. Selon la Cour, la comparaison ne doit pas se limiter aux taux des placements, mais inclure également les taux dus pour le recours à des emprunts.

Mise à jour: septembre 2014

En savoir plus dans l'article Schade! 6% Zinsen pro Monat laut BFH ok! Nachzahlungszinsen vom Finanzamt somit nicht verfassungswidrig?.

Questions liées

  • Sind Nachzahlungszinsen von 6% pro Jahr laut BFH verfassungsgemäß?

    Ja, der BFH hat mit Urteil vom 01.07.2014 (Az. IX R 31/13) entschieden, dass die gesetzlich festgesetzte Zinshöhe von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) nicht verfassungswidrig ist. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle erfolgte daher nicht.

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  • Welcher Vergleichsmaßstab gilt für die Beurteilung des steuerlichen Zinssatzes?

    Nach Auffassung des BFH darf der gesetzliche Zinssatz nicht ausschließlich mit den am Markt erzielbaren Anlagezinsen verglichen werden. Zusätzlich sind auch die Sollzinsen heranzuziehen, die für die Aufnahme von Darlehen gezahlt werden müssen. Erst aus dieser Gesamtbetrachtung ergibt sich die verfassungsrechtliche Bewertung der Zinshöhe.

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  • Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen?

    Das maßgebliche Urteil des Bundesfinanzhofs trägt das Aktenzeichen IX R 31/13 und stammt vom 01.07.2014. Darin wurde entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat für Steuernachzahlungen nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

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  • Ist mit einer Absenkung des steuerlichen Zinssatzes für die Zukunft zu rechnen?

    Das BFH-Urteil betrifft ausdrücklich nur den Zeitraum bis März 2011. Ob der Gesetzgeber den Zinssatz für die Zukunft an das veränderte Marktzinsniveau anpasst und herabsetzt, blieb in der Entscheidung offen und ist eine politische Entscheidung.

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