Question

Que se passe-t-il si les frais de soins ne sont pas reconnus comme charges exceptionnelles (außergewöhnliche Belastung) ?

Si les frais ne sont pas reconnus comme charges exceptionnelles, seule une déduction au titre des services de proximité selon le § 35a EStG est envisageable. Dans ce cas, 20 % des dépenses au maximum, dans la limite de 4 000 EUR par an, sont directement déductibles de l'impôt dû – ce qui est nettement moins avantageux que la prise en compte comme charge exceptionnelle.

Mise à jour: novembre 2016

En savoir plus dans l'article Polnischer Pflegedienst: Kosten auch ohne ausgebildetes Fachpersonal steuerlich absetzbar.

Questions liées

  • Sind Kosten für einen polnischen Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

    Ja, Kosten für die häusliche Pflege durch einen ausländischen Pflegedienst können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Dies gilt nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg (21.06.2016, 5 K 2714/15) auch dann, wenn es sich nicht um ausgebildetes Pflegefachpersonal handelt und der Dienst in Deutschland nicht sozialrechtlich anerkannt ist. Voraussetzung ist, dass die Pflege der Linderung der Krankheit dient.

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  • Müssen Pflegekräfte für den steuerlichen Abzug eine Ausbildung als Pflegefachkraft haben?

    Nein, eine formale Ausbildung als Pflegefachkraft ist nicht zwingend erforderlich. Auch Aufwendungen für Betreuungskräfte ohne pflegerische Ausbildung können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn diese typische Pflege- und hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen, Einkaufen oder Wäschepflege übernehmen und damit die Krankheit erträglicher machen.

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  • Wie werden Pflegegeld und Unterkunftskosten bei der Berechnung der außergewöhnlichen Belastung berücksichtigt?

    Erhaltenes Pflegegeld muss von den abzugsfähigen Pflegekosten abgezogen werden, da es sich um eine Erstattung handelt. Unterkunfts- und Versicherungskosten für die eingesetzten Pflegekräfte zählen zu den abzugsfähigen Aufwendungen. Das FG kürzt die Kosten allerdings auf den medizinisch notwendigen Pflegeumfang, der fachmedizinisch nachgewiesen sein muss.

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  • Welche Nachweise sind für den Abzug von Pflegekosten erforderlich?

    Es sollte ein schriftlicher Vertrag mit dem Pflegedienst vorliegen, aus dem die übernommenen Tätigkeiten und der zeitliche Umfang hervorgehen. Zudem ist ein fachmedizinischer Nachweis über die notwendige Pflegezeit erforderlich, da Finanzamt und Gericht den Abzug auf den medizinisch erforderlichen Umfang begrenzen können.

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