Non, une formation formelle d'infirmier diplômé n'est pas obligatoire. Les dépenses pour des aides-soignants sans formation soignante peuvent également être déduites en tant que charges exceptionnelles, dès lors que ceux-ci assurent des tâches typiques de soins et de tenue du ménage telles que la cuisine, les courses ou l'entretien du linge, et rendent ainsi la maladie plus supportable.
Mise à jour: novembre 2016
En savoir plus dans l'article Polnischer Pflegedienst: Kosten auch ohne ausgebildetes Fachpersonal steuerlich absetzbar.
Questions liées
Sind Kosten für einen polnischen Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
Ja, Kosten für die häusliche Pflege durch einen ausländischen Pflegedienst können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Dies gilt nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg (21.06.2016, 5 K 2714/15) auch dann, wenn es sich nicht um ausgebildetes Pflegefachpersonal handelt und der Dienst in Deutschland nicht sozialrechtlich anerkannt ist. Voraussetzung ist, dass die Pflege der Linderung der Krankheit dient.
Wie werden Pflegegeld und Unterkunftskosten bei der Berechnung der außergewöhnlichen Belastung berücksichtigt?
Erhaltenes Pflegegeld muss von den abzugsfähigen Pflegekosten abgezogen werden, da es sich um eine Erstattung handelt. Unterkunfts- und Versicherungskosten für die eingesetzten Pflegekräfte zählen zu den abzugsfähigen Aufwendungen. Das FG kürzt die Kosten allerdings auf den medizinisch notwendigen Pflegeumfang, der fachmedizinisch nachgewiesen sein muss.
Was passiert, wenn die Pflegeleistungen nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden?
Werden die Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, kommt nur ein Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG in Betracht. Dabei sind maximal 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 EUR pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar – steuerlich deutlich ungünstiger als der Ansatz als außergewöhnliche Belastung.
Welche Nachweise sind für den Abzug von Pflegekosten erforderlich?
Es sollte ein schriftlicher Vertrag mit dem Pflegedienst vorliegen, aus dem die übernommenen Tätigkeiten und der zeitliche Umfang hervorgehen. Zudem ist ein fachmedizinischer Nachweis über die notwendige Pflegezeit erforderlich, da Finanzamt und Gericht den Abzug auf den medizinisch erforderlichen Umfang begrenzen können.