Selon le BFH, un rapport de caisse est conforme lorsque les recettes journalières se déduisent sans contradiction des soldes d'ouverture et de clôture documentés de la caisse. Les enregistrements doivent être exacts, complets et vérifiables. Si ces conditions sont remplies, une estimation par l'administration fiscale est irrecevable.
Mise à jour: août 2013
En savoir plus dans l'article Oberste Rechtsprechung: Finanzamt darf bei mangelnder Erstellung von Kassenberichten die Einnahmen schätzen!.
Questions liées
Müssen Einnahmen-Überschussrechner ein Kassenbuch führen?
Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Dennoch müssen die Betriebseinnahmen jederzeit vollständig und richtig nachvollziehbar sein und vom Finanzamt überprüft werden können. In der Praxis empfiehlt sich daher eine geordnete Dokumentation der Bareinnahmen.
Wann darf das Finanzamt die Einnahmen schätzen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 13.03.2013, X B 16/12) ist das Finanzamt zur Schätzung der Betriebseinnahmen befugt, wenn die geführten Kassenberichte wiederholt korrigiert wurden oder in sich widersprüchlich sind. Eine Schätzung droht außerdem, wenn überhaupt keine geordneten Aufzeichnungen über die Bareinnahmen vorliegen.
Welche Folgen drohen bei fehlenden oder mangelhaften Kassenaufzeichnungen?
Bei fehlenden oder widersprüchlichen Kassenaufzeichnungen kommt es im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig zu erheblichen Hinzuschätzungen der Einnahmen. Diese Schätzungen führen zu deutlichen Steuernachzahlungen einschließlich Zinsen. Eine sorgfältige und schlüssige Kassenführung ist daher auch für EÜR-Rechner praktisch unverzichtbar.