Question

Quand l'administration fiscale peut-elle estimer les recettes ?

Selon la jurisprudence du BFH (décision du 13.03.2013, Az. X B 16/12), l'administration fiscale est habilitée à estimer les recettes d'exploitation lorsque les rapports de caisse ont été corrigés à plusieurs reprises ou présentent des contradictions internes. Une estimation est également à craindre lorsqu'aucun enregistrement ordonné des recettes en espèces n'existe.

Mise à jour: août 2013

En savoir plus dans l'article Oberste Rechtsprechung: Finanzamt darf bei mangelnder Erstellung von Kassenberichten die Einnahmen schätzen!.

Questions liées

  • Müssen Einnahmen-Überschussrechner ein Kassenbuch führen?

    Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Dennoch müssen die Betriebseinnahmen jederzeit vollständig und richtig nachvollziehbar sein und vom Finanzamt überprüft werden können. In der Praxis empfiehlt sich daher eine geordnete Dokumentation der Bareinnahmen.

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  • Wann gilt ein Kassenbericht als ordnungsgemäß?

    Ein Kassenbericht ist nach dem BFH dann ordnungsgemäß, wenn sich die Tageseinnahmen widerspruchsfrei aus den dokumentierten Anfangs- und Endbeständen der Kasse herleiten lassen. Die Aufzeichnungen müssen richtig, vollständig und nachprüfbar sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Schätzung durch das Finanzamt unzulässig.

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  • Welche Folgen drohen bei fehlenden oder mangelhaften Kassenaufzeichnungen?

    Bei fehlenden oder widersprüchlichen Kassenaufzeichnungen kommt es im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig zu erheblichen Hinzuschätzungen der Einnahmen. Diese Schätzungen führen zu deutlichen Steuernachzahlungen einschließlich Zinsen. Eine sorgfältige und schlüssige Kassenführung ist daher auch für EÜR-Rechner praktisch unverzichtbar.

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