L'associé demandeur doit travailler au moins 20 heures par semaine pour la société de capitaux. Dans les sociétés unipersonnelles, il doit détenir 100 % des parts ; en cas de pluralité d'associés, au moins 25 %. En outre, un seul salarié à temps partiel au maximum peut être employé, la création doit être antérieure au 01.05.2020 et aucune demande d'Überbrückungshilfe III ne doit avoir été déposée.
Mise à jour: mars 2021
En savoir plus dans l'article Neustarthilfe für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften.
Questions liées
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