Selon la nature de l'opération, la facture doit porter la mention « Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung » (biens d'occasion/régime particulier), « Kunstgegenstände/Sonderregelung » (objets d'art/régime particulier) ou « Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung » (objets de collection et antiquités/régime particulier). Ces mentions sont obligatoires ; sans elles, la facture n'est pas régulière et ne permet aucune déduction de la TVA en amont.
Mise à jour: septembre 2013
En savoir plus dans l'article Neuerungen in der Umsatzsteuer (AmtshilfeRLUmsG): Auf einen Blick!.
Questions liées
Welche Pflichtangabe muss seit dem 01.07.2013 auf einer Gutschrift stehen?
Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne muss seit dem 01.07.2013 zwingend die Bezeichnung „Gutschrift“ enthalten. Fehlt diese Angabe, handelt es sich nicht um eine ordnungsgemäße Rechnung, sodass der Empfänger daraus keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Welche Formulierung ist bei Rechnungen in Reverse-Charge-Fällen nach § 13b UStG vorgeschrieben?
Die Rechnung muss zwingend den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten. Die Finanzverwaltung akzeptiert auch die englische Formulierung „Reverse-Charge“. Fehlt der Hinweis, hat dies jedoch keine Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug, da dieser in Reverse-Charge-Fällen keine ordnungsgemäße Rechnung voraussetzt.
Welche Pflichtangabe ist bei Rechnungen über Reiseleistungen nach § 25 UStG erforderlich?
Rechnungen über Reiseleistungen müssen seit dem 01.07.2013 den Hinweis „Sonderregelung für Reisebüros“ enthalten. Ohne diese Angabe ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
Bis wann müssen Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen und B2B-Reverse-Charge-Leistungen ausgestellt werden?
Sowohl bei innergemeinschaftlichen Lieferungen als auch bei B2B-Leistungen inländischer Unternehmer im Ausland (Reverse-Charge) muss die Rechnung spätestens bis zum 15. des Monats ausgestellt werden, der auf den Monat der Leistungsausführung folgt.