La facture doit impérativement comporter la mention « Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers » (redevabilité de la TVA par le preneur). L'administration fiscale accepte également la formulation anglaise « Reverse-Charge ». L'absence de cette mention n'a toutefois pas d'incidence sur la déduction de la TVA en amont, car celle-ci ne requiert pas, dans les cas d'autoliquidation, une facture en bonne et due forme.
Mise à jour: septembre 2013
En savoir plus dans l'article Neuerungen in der Umsatzsteuer (AmtshilfeRLUmsG): Auf einen Blick!.
Questions liées
Welche Pflichtangabe muss seit dem 01.07.2013 auf einer Gutschrift stehen?
Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne muss seit dem 01.07.2013 zwingend die Bezeichnung „Gutschrift“ enthalten. Fehlt diese Angabe, handelt es sich nicht um eine ordnungsgemäße Rechnung, sodass der Empfänger daraus keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Welche Pflichtangabe ist bei Rechnungen über Reiseleistungen nach § 25 UStG erforderlich?
Rechnungen über Reiseleistungen müssen seit dem 01.07.2013 den Hinweis „Sonderregelung für Reisebüros“ enthalten. Ohne diese Angabe ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
Welche Hinweise sind bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG auf der Rechnung anzugeben?
Je nach Sachverhalt ist „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ oder „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“ anzugeben. Diese Angaben sind Pflichtbestandteile; ohne sie ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß und kein Vorsteuerabzug möglich.
Bis wann müssen Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen und B2B-Reverse-Charge-Leistungen ausgestellt werden?
Sowohl bei innergemeinschaftlichen Lieferungen als auch bei B2B-Leistungen inländischer Unternehmer im Ausland (Reverse-Charge) muss die Rechnung spätestens bis zum 15. des Monats ausgestellt werden, der auf den Monat der Leistungsausführung folgt.