Question

Les nouveaux tarifs de rémunération s'appliquent-ils également aux installations photovoltaïques mises en service avant le 30/07/2022 ?

Non, pour les installations mises en service avant le 30/07/2022, les anciens tarifs, nettement inférieurs, restent applicables (par ex. 6,23 cents/kWh pour les installations jusqu'à 10 kWp en juillet 2022). Les tarifs revalorisés ne s'appliquent qu'aux nouvelles installations mises en service à compter de cette date de référence.

Mise à jour: septembre 2022

En savoir plus dans l'article Neuerungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Photovoltaik-Anlagen.

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