Oui, l'obligation d'information s'étend également aux commerçants qui vendent via des plateformes en ligne externes telles qu'Amazon, eBay ou DaWanda. La mention de la plateforme OS de la Commission européenne doit donc également figurer sur ces profils de vente, sous forme de lien cliquable lorsque cela est techniquement possible.
Mise à jour: janvier 2016
En savoir plus dans l'article Neue Informationspflichten für Online-Shops.
Questions liées
Was regelt die ODR-Verordnung für Online-Shop-Betreiber?
Die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) verpflichtet Online-Händler, auf eine von der EU-Kommission bereitgestellte Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung hinzuweisen. Ziel ist es, Verbrauchern und Händlern im europaweiten Online-Handel eine einfache Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu bieten. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.
Welche Informationspflichten haben Online-Händler nach Art. 14 ODR-Verordnung?
In der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließen, müssen auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform der EU-Kommission einstellen. Zusätzlich ist die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend. Die Pflicht gilt auch für Online-Marktplätze.
Wo sollte der Hinweis zur Online-Streitbeilegung im Online-Shop platziert werden?
Der Hinweis sollte gut sichtbar im Impressum des Online-Shops aufgeführt werden, idealerweise mit einem klickbaren Link zur OS-Plattform. Zusätzlich empfiehlt sich die Aufnahme des Textes in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um der Informationspflicht vollständig nachzukommen.
Welcher Text sollte als Hinweis zur Online-Streitbeilegung verwendet werden?
Empfohlen wird folgender Text: „Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bereitstellen. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr.“